Markus Lang leitet seit acht Jahren ein Familienunternehmen für Bestattungen. Der Kaufmann und Betriebswirt erklärt, wie die eigene Bestattung geplant und abgesichert werden kann.
Bestimmt beschäftigt sich niemand gerne mit der eigenen Beerdigung …
Markus Lang: Die meisten Menschen tun sich damit verständlicherweise schwer. Schließlich geht es um das eigene Sterben, um den eigenen Tod. Darüber denkt kaum jemand gerne nach.
Dennoch erlebe ich es immer wieder, dass Menschen froh und erleichtert sind, wenn sie mit einem Bestatter ihre Beerdigung geplant und letztendlich per Vertrag festgeschrieben haben. Viele sagen dann: „Jetzt ist mir eine Last genommen worden.“
Tatsächlich steigt in den vergangenen Jahren die Anzahl der Verträge über eine Bestattungsvorsorge. Immer mehr Menschen, meist im Alter ab 60 Jahren, informieren sich darüber, wie sie ihre eigene Beerdigung gestalten können.
Woher kommt dieses Interesse?
Markus Lang: Ich denke, das liegt an einer veränderten Gesellschaftsstruktur: Wir sind mobiler, Familienstrukturen lösen sich auf, und viele Menschen sind intensiv in ihre Berufstätigkeit eingespannt. Entfernt lebenden Angehörigen möchte man so zum Beispiel die Anreise zur Grabpflege ersparen. Wenn Angehörige in Vollzeit arbeiten, will man ihnen außerdem die Planung einer Beerdigung nicht zumuten.
Was kann mit einer Bestattungsvorsorge festgelegt werden?
Markus Lang: Im Grunde genommen alles. Es gibt Menschen, die möchten einfach nur das Grundsätzliche festlegen: Sie bestimmen, dass sie eine Feuer- oder Erdbestattung wünschen, sie benennen den Ort für ihr Grab oder den Pfarrer für den Gottesdienst. Andere wiederum planen ihre Bestattung bis ins Detail: Sie legen die Blumen fürs Grab, die Lieder bei der Trauerfeier oder ihre Kleidung für den Sarg fest.
Letztendlich ist so eine Bestattungsvorsorge jedoch nicht in Stein gemeißelt: Der Vertrag kann von Kundin und Kunde vom Vorsorgeempfänger zu Lebzeiten jederzeit geändert oder auch gekündigt werden.
Können auch die Kosten der Beerdigung geregelt werden?
Markus Lang: Die eigene Bestattung kann unter anderem mit einer Sterbegeldversicherung, mit Erspartem oder über den Bestatter mit einem Treuhand-Fonds finanziell abgesichert werden. Solch ein Fonds sichert nicht nur die Rücklagen bei einer Insolvenz des beauftragten Bestattungsunternehmens, außerdem gilt es als sondern auch das Schonvermögen gegenüber Sozialamt und anderen Behörden.
Was passiert, wenn Angehörige andere Vorstellungen von der Bestattung haben als der Verstorbene?
Markus Lang: Hier gilt das postmortale Persönlichkeitsrecht: Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Wenn etwa jemand eine Feuerbestattung wünschte, kann das niemand anders handhaben. Auf der anderen Seite kann man Menschen natürlich nicht den Mantel für die Trauerfeier vorschreiben. Da hilft aber vielleicht eine freundliche Formulierung wie „Unser Vater hätte sich gefreut, wenn sie bunte Kleidung anziehen“.
Meinen Kundinnen und Kunden rate ich daher grundsätzlich: „Reden Sie schon zu Lebzeiten mit Angehörigen und im Freundeskreis darüber, wie Sie sich Ihre eigene Beerdigung wünschen!“
Markus Lang leitet seit acht Jahren das Familienunternehmen „Bestattungen Werner Lang“ in Nümbrecht und Waldbröl und „Bestattungen Günter Müller“ in Reichshof.
27.01.2018 - Nümbrecht