Erbschaft und Vermächtnis


Helfen Sie mit Ihrem letzten Willen.

Selbstverständlich können Sie auch testamentarisch spenden. Haben Sie keine Erben oder haben Sie Ihre Angehörigen bereits ausreichend bedacht, können Sie Ihr Vermögen oder einen Teil davon einer wohltätigen Einrichtung wie der Hospiz Stiftung zukommen lassen. Dabei ist die Höhe der Zuwendung bzw. des Vermächtnisses nicht relevant – auch schon mit kleinen Beträgen können Sie die sinnvolle Arbeit der Hospizstiftung unterstützen.

In jedem Fall sollten Sie Ihren letzten Willen testamentarisch festhalten. Bedenken Sie, dass ohne Testament die gesetzliche Erbfolge unter Ihren Verwandten gilt und, sofern Sie keine Verwandten haben, der Staat Sie beerbt.

Wir beraten Sie gerne.

Der Anfang Ihrer Zuwendung zugunsten der Johannes-Hospiz Oberberg Stiftung ist Ihr Testament. Sie legen damit fest, wieviel aus Ihrem Nachlass Sie vererben oder vermachen wollen. Ihr Testament ist Ihr letzter Wille zur Hilfe der Hospiz- und Trauerarbeit in Wiehl und Oberberg. Wir geben Ihnen unser Wort, dass Ihr Wille und Ihre Wünsche umgesetzt werden.


Kontakt

Johannes-Hospiz Oberberg Stiftung
Michael Adomaitis
Telefon
Rufen Sie uns an: Fax
02262 3056107